Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
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Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben?

So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch  § 892 . Der brave Staatsbürger glauben nun, dass er sich auf das Grundbuch verlassen kann. Weit gefehlt. Es gibt zwei Ausnahmen. Dies ist die Adresse des Eigentümers und die Flächenangabe. Die Frage, warum man eigentlich ein Grundbuch bracht, wenn man sich nicht auf die Flächenangabe verlassen kann, konnte mir noch niemand beantworten.

Die amtliche Fläche für ein Grundstück geht aus den Unterlagen der amtlichen Vermessung hervor. Nur bei neu vermessenen Grundstücken kann man davon ausgehen, dass die Flächenangabe stimmt.  In der Regel weichen die tatsächlichen Größen bis zu 5 m
2 vom wahren Wert ab. Die höchste Abweichung in meiner Laufbahn waren 1500 m2. Der Schaden damals über eine halbe Million Euro.

Auch in der Rechtssprechung hat man schlechte Karten. Weicht die Grundstücksfläche nicht mehr als 10% vom wahren Wert ab, bekommt man keinen Cent.

Darum lassen Sie sich von uns vor einem Grundstückgeschäft die wahre amtliche Fläche berechnen. Es kann sich lohnen.

 


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